Urteil des Landgerichts München
Tesla darf nicht mehr mit »Autopilot« werben
Das Landgericht München I hat der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben, mit der sich diese gegen Aussagen von Tesla wendet. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die Bezeichnung Autopilot von Teslas Fahrerassistenzsystem, das automatisiertes Fahren suggeriert.